Der Vorstand leitet die gesamte Tätigkeit des Vereins und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung unterliegen. Mitglied des Vorstands kann nur sein oder werden, wer gewählter Beirat ist. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Vorstand besteht aus: dem Präsidenten, dem Geschäftsführenden Vorstand (Vizepräsident), dem Vorstand Finanzen (Vizepräsident) sowie weiteren, maximal fünf, Vorstandsmitgliedern. Der Beirat beschließt auf Vorschlag des Präsidenten die Benennung dieser weiteren Vorstandsbereiche. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein.
Fotocredits: @Olaf Deneberger&Natalie Färber, www.liquid-frankfurt.de