4.1 Die Mitglieder des Vereins können natürliche Personen (persönliche Mitgliedschaften), Firmen und Institutionen (Unternehmensmitgliedschaften) sein. Persönliches Mitglied kann werden, wer führend, leitend oder lehrend im Bereich Marketing tätig ist oder eine marktorientierte Führungsaufgabe wahrnimmt. Unternehmensmitgliedschaften können markt- und kundenorientierte Unternehmen und Institutionen erwerben, die sich der Weiterentwicklung des Marketing in besonderem Maße verpflichtet fühlen.
4.2 Bewerberinnen und Bewerber, die den Anforderungen des Abs. 1 noch nicht entsprechen, können die JuMP-Mitgliedschaft erwerben, wenn sie
4.2.1. das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
4.2.2 eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit als Führungs-Nachwuchskraft im Marketing oder wirtschaftswissenschaftliche Tätigkeit in Assistentenfunktion nachweisen. Der Status als JuMP-Mitglied endet, wenn die Voraussetzungen nach § 4, Abs. 1 erfüllt sind, spätestens jedoch mit Vollendung des 35. Lebensjahres zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Mit Erreichen der Altersgrenze, d. h. mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das JuMP-Mitglied das 35. Lebensjahr vollendet, wandelt sich die JuMP-Mitgliedschaft automatisch in eine Mitgliedschaft entsprechend § 4 Abs. 1 der Satzung um.
4.3 Studentinnen und Studenten der Wirtschaftswissenschaften sowie der Studienrichtungen Marketing und Vertrieb können Clubmitglieder werden. Die studentische Mitgliedschaft endet mit Abschluss des genannten Studiums, spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres und wandelt sich mit Erreichen der Altersgrenze, d.h. mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem das studentische Mitglied das 27. Lebensjahr vollendet, automatisch in eine JuMP-Mitgliedschaft um, sofern die Voraussetzungen von § 4.1 oder 4.2 erfüllt werden. Der Anteil der studentischen Mitgliedschaften darf fünf Prozent der Gesamtmitgliedschaft des Clubs nicht überschreiten.
4.4 Ehemalige Aktive, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr im aktiven Berufsleben stehen, können eine Senioren-Mitgliedschaft beantragen. Die Mitglieder im Marketing Club Frankfurt, die aufgrund der bis Ende 1998 gültigen Satzung als beitragsfreie Mitglieder geführt werden, behalten diesen Status bis auf deren Widerruf bei.
4.5 Unternehmen und Institutionen können im Rahmen einer Unternehmensmitgliedschaft namentlich zu benennende Mitarbeiter entsenden, die den Kriterien von § 4.1. und 4.2. entsprechen. Über die Anzahl der im Rahmen von Unternehmensmitgliedschaften zu benennenden Personen entscheidet der Club-Vorstand. Die Unternehmensmitgliedschaft hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
4.6 Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Über Anträge und Aufnahme entscheidet der Vorstand.