Montag, 7. September 2026, Frankfurt

Für Mitglieder + Gäste

Die Zeit läuft – ab dem 27. September 2026 gelten neue Regeln für umweltbezogene Werbung!

Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind nach wie vor sehr bedeutsam. Unternehmen bewerben ihre Waren und Dienstleistungen deshalb gerne mit entsprechenden Hinweisen. Eigenschaften mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimaneutralität kommt daher auch fortan absatzfördernde Wirkung zu. Dies gilt auch, weil sie Unternehmen ein positives Image verleihen.

Beim Einsatz derartiger werblicher Aussagen ist aber durchaus Vor- und Umsicht geboten. Die Grenze zwischen zulässigen „Green Claims“ und unzulässigem „Greenwashing“ ist äußerst schmal. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr streng. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für „Green Claims“ werden zudem immer ausdifferenzierter.

Dies gilt vor allem ab dem 27. September 2026 – dann gilt das novellierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Novelle erfasst dabei besondere Regeln für den Einsatz umweltbezogener Werbeaussagen, Siegel / Logos etc. Um den neuen „Spielregeln“ zu genügen, müssen Unternehmen vielfältige Neuerungen beachten. Anderenfalls drohen Beanstandungen. Hiermit gehen nicht nur erhebliche Kosten einher. Vielmehr kann damit sehr häufig auch ein erheblicher Reputationsverlust verbunden sein.

Henrik Steffen Becker – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Partner der RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartmbB – erläutert im Rahmen seines Vortrags anhand praktischer Beispiele, wie Unternehmen auch unter Berücksichtigung des reformierten Gesetzes ab Ende September 2026 möglichst rechtskonform mit Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimaneutralität werben können.

Sei dabei und bleibe mit uns immer auf dem neuesten Stand!

Unsere Gastgeber und Speaker

Henrik Steffen Becker

Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartmbB

Henrik Steffen Becker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner der RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartmbB. Er verfügt unter anderem im Wettbewerbsrecht (dort insbesondere im Bereich Werberecht) über langjährige Erfahrung. Hier berät er international agierende Unternehmen u.a. aus den Bereichen Lebens- und Genussmittel, Healthcare, Energieversorgung, Telekommunikation und IT.

Unsere Moderatorin

Isabel Arnold-Klemann

Vorständin Programm

Isabel Arnold – Keynote consulting & booking

Über die Location:

„Rittershaus war immer anders…

…eine andere Art von Wirtschaftskanzlei mit einem anderen Blick auf die juristische Welt.“ Bei aller Professionalität und Hingabe für unsere Tätigkeit ist es uns nicht minder wichtig, im Einklang mit sozialen und ökologischen Werten zu handeln und dabei gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.

Aus dieser inneren Haltung heraus stehen wir für ein freies, inklusives, nachhaltiges und soziales Arbeitsumfeld ein.

Unser Weinsponsor: Main Wein | Under The Cork

Main Wein und Under the Cork sind die kompetenten Partner im Rhein-Main-Gebiet, wenn es um Wein und Spirituosen geht. Die Leidenschaft für Wein und die Förderung junger Winzer treiben das Unternehmen an. Main Wein beliefert Gastronomie und Einzelhandel mit maßgeschneiderten Weinkonzepten auf Basis individueller Beratung. Im Online-Shop www.under-the cork.de  kommen private Weinliebhaber auf ihre Kosten. Under The Cork ist offizieller Supplier von Eintracht Frankfurt für Weine, offizieller Weinpartner der Bad Homburg Open und jetzt auch Partner des Marketing Club Frankfurt.

Zeitablauf:

18:30 Uhr | Einlass
19:00 Uhr | Beginn Begrüßung und Impuls-Vortrag
20:00 Uhr | Networking & Drinks
21:30 Uhr | Ende der Veranstaltung

Datum | Uhrzeit:

Veranstaltungsort:

RITTERSHAUS Rechtsanwälte PartmbB
Bockenheimer Landstraße 77
60325 Frankfurt am Main

Preis:

Marketing Club Mitglieder kostenfrei
Gast-Teilnehmer 35 €
Junioren 20 € (bis 36 Jahre inkl.)
Studenten 15 € (bis 27 Jahre inkl. und Studentenausweis)

Hinweis: Als Gast bezahlst du die Teilnahmegebühr beim Online-Buchungsvorgang. Die Tickets beinhalten die MwSt. und die Vorträge, sowie bei Teilnahme vor Ort die gereichten Speisen und Getränke. Falls du dich angemeldet hast und nicht teilnimmst, erstatten wir die Teilnahmegebühr nicht. Du kannst gerne eine adäquate Vertretung schicken. Siehe AGB §4

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Guestoo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen